Bodytherapics Gruppenprozess

Willkommen zum Gruppenprozess

Gruppenprozesse bieten eine einzigartige und effektive Möglichkeit, psychische Gesundheit zu fördern und emotionale Herausforderungen zu bewältigen.

Im Gegensatz zur Einzelpsychotherapie bietet ein Gruppenprozess mit Bodytherapics den Teilnehmern die Möglichkeit, durch die gemeinsam durchgeführten körperorientierten Übungen im Kontakt, von den Erfahrungen und Erkenntnissen anderer zu profitieren, während sie ihre eigenen Geschichten teilen und gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Übungen werden entweder in der großen Gruppe gemeinsam durchgeführt oder auch in Kleingruppen oder zu zweit in den Break Out Räumen.

Durch diesen intensiven Austausch von Gedanken, Gefühlen und Bewältigungsstrategien können Teilnehmer bei Bodytherapics neue Einsichten gewinnen und sich unterstützt fühlen. Diese gemeinsame Erfahrung des Verständnisses und der Unterstützung kann das Selbstbewusstsein stärken und ein Gefühl der Zugehörigkeit fördern.

Darüber hinaus bietet ein Gruppenprozess eine kosteneffiziente Alternative zur Einzelpsychotherapie, da die Kosten auf mehrere Teilnehmer verteilt werden. Dies ermöglicht einen erschwinglichen Zugang.
Die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen in einer unterstützenden und vertrauensvollen Umgebung kann dazu beitragen, Einsamkeit zu reduzieren und die sozialen Fähigkeiten zu verbessern.

Kurz gesagt, ein Gruppenprozess mit Bodytherapics bietet eine bereichernde und unterstützende Umgebung, in der Teilnehmer von den Erfahrungen und Erkenntnissen anderer profitieren können, während sie an ihrer eigenen psychischen Gesundheit arbeiten. Ich lade dich ein, dich unserer Gruppe anzuschließen und gemeinsam den Weg zu einem erfüllteren und ausgeglicheneren Leben zu gehen.

Termine: 10Termine je 100 Min. von 19:00 -20:40

Kosten pro Termin 60 EU. Bei Vorauszahlung von 10 Terminen 550 EU

23.01.2026; 06.02.2026, 20.02.2026, 06.03.2026, 20.03.2026, 03.04.2026, 17.04.2026, 01.05.2026, 15.05.2026, 29.05.2026;

60,00 

Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.14 UStG